Allgemeine Einkaufsbedingungender AQUA RÖMER GmbH & Co. KG Stand Februar 2011 / Version 2-2011-02 für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
I. Allgemeines1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an uns gelten diese „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Einreichung seines Angebots oder nach Empfang der Bestellung hat der Lieferant sein Einverständnis mit diesen „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ zu erklären; auch ohne ausdrückliche Erklärung werden diese „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ mit Annahme der Bestellung Vertragsinhalt. Lieferbedingungen oder etwaigen sonstigen, vom Lieferanten gemachten Einschränkungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nehmen wir die Lieferungen/Leistungen des Lieferanten ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten die Lieferbedingungen oder etwaige sonstige, vom Lieferanten gemachte Einschränkungen angenommen.
2. Angebot Die Ausarbeitung und Abgabe von Angeboten sowie etwaige Besuche durch den Lieferanten erfolgen für uns in jeder Hinsicht unverbindlich und kostenlos.
3. Preise Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise. Sie schließen Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie sonstige Aufwendungen des Verkäufers mit ein.
4. Bestellungen und Vereinbarungen Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“. Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Wird eine Bestellung nicht innerhalb von 10 Tagen durch den Lieferanten unverändert bestätigt, so sind wir berechtigt, diese kostenfrei zu widerrufen. Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schriftform.
5. Schriftverkehr Der sich ergebende Schriftverkehr ist ausschließlich mit der Abteilung Einkauf zu führen.
6. Geheimhaltung Der Lieferant ist verpflichtet alle Informationen, die er während oder auch nach der Geschäftsbeziehung erlangt, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln, und er darf in sämtlichen Veröffentlichungen, z.B. in Werbematerial, Referenzlisten usw. auf geschäftliche Verbindungen erst nach der schriftlichen Zustimmung unsererseits hinweisen. Die Herstellung für Dritte sowie die Schaustellung von speziell für uns (insbesondere nach unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen) gefertigten Erzeugnissen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unterlieferanten hat der Lieferant entsprechend zu verpflichten.
II. Abwicklung und Lieferung1. Lieferschein Jede Lieferung hat mit Lieferschein unter genauer Angabe unserer Bestellnummer sowie der Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge zu erfolgen. Ist der vorgeschriebene Lieferschein der Lieferung nicht beigefügt, so beginnt die Untersuchungs- und Rügefrist erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs des vorgeschriebenen Lieferscheins bei uns.
2. Lieferungs- und Leistungstermine Die Lieferzeit beginnt mit dem Bestelltag. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Erfolgt die Lieferung ganz oder zum Teil und ohne unsere Zustimmung vor der vereinbarten Lieferzeit, so sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern und die Ware auf Kosten und Risiko des Lieferanten zurückzusenden. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Lieferant hat den Grund und die erwartete Dauer der Lieferverzögerung anzuzeigen. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt Verzugsschaden anzuzeigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben uns vorbehalten.
3. Versand, Verpackung, Lieferung und Leistung vor Ort Die Versendung und Lieferung erfolgt DDP gemäß Incoterms 2010 an die von uns vorgeschriebene Empfangs- bzw. Verwendungsstelle, einschließlich geeigneter Verpackung. Die Transportgefahr und -kosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Bei Lieferungen und bei Erbringung von Leistungen, insbesondere auf unseren Betriebsgeländen, ist der Lieferant für die Einhaltung der dato aktuellen Vorschriften der Behörden (z.B. der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften) verantwortlich.
4. Teillieferungen, Mehrlieferungen Von unseren Liefereinteilungen abweichende Teillieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Über unsere Bestellung hinausgehende Mehrlieferungen werden wir nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurücksenden oder gegen Erstattung unserer Handling- und Lagerkosten während eines Zeitraums von maximal 6 Wochen bei uns zur Abholung durch den Lieferanten bereitstellen.
5. Eigentumsvorbehalt Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten erstreckt sich nur auf die gelieferte Ware bis zum Zeitpunkt der Weiterverarbeitung bzw. des Weiterverkaufs. Wir sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Vorausabtretung unserer Forderungen aus der Weiterverarbeitung und/oder dem Weiterverkauf der gelieferten Ware findet nicht statt.
III. Sicherheit und UmweltschutzDie Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen. Der Lieferant ist verpflichtet, den aktuellen Stand der zutreffenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Des Weiteren ist er verpflichtet, verbotene Stoffe nicht einzusetzen.
IV. Rechnungen und Zahlungen1. Zahlungsbedingungen/Zahlungsfristen Die Zahlung erfolgt in Zahlungsmitteln unserer Wahl, zu den vereinbarten Terminen und sonstigen Bedingungen an die vom Lieferanten angegebene Zahlstelle. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat. Ohne gesonderte Vereinbarung zahlen wir wahlweise 60 Tage nach Waren- und Rechnungseingang oder 14 Tage nach Waren- und Rechnungseingang mit 3% Skonto. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung von Lieferungen oder Leistungen als vertragsgemäß. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Lieferungen oder Leistungen sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, berechtigt, Zahlungen in angemessen Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
2. Rechnungsstellung Rechnungen sind uns mit separater Post einzureichen. Bestellnummer, Bestelldatum usw. sind anzugeben.
3. Abtretung an DritteDie Abtretung der Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
V. Gewährleistung und MängelbeseitigungDurch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Zeichnungen verzichten wir nicht auf Gewährleistungsansprüche. Wir genügen unserer Obliegenheit zur Untersuchung und Rüge offenkundiger Mängel in jedem Fall, sofern wir die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware absenden. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. Sind Lieferungen mangelhaft, so können wir nach unserer Wahl unverzüglich Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Sind Leistungen mangelhaft, so sind diese unverzüglich mangelfrei zu wiederholen. Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und jeweils zusätzlich Schadensersatz fordern. Wählen wir wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht uns daneben ein Schadensersatzanspruch zu. Wählen wir nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, können wir gegen Rückgabe der mangelhaften Ware den vollen Schaden ersetzt verlangen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Säumnis oder Erfolglosigkeit des Lieferanten bei der Mängelbeseitigung sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
VI. VerjährungsfristEs gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
VII. Verletzung von SchutzrechtenDie alleinige Haftung dafür, dass durch Lieferung und Benutzung der vom Lieferanten angebotenen Gegenstände, Patente, Gebrauchsmuster oder anderweitige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden, trägt der Lieferant. Der Lieferant verpflichtet sich, uns von allen aus einer behaupteten etwaigen Rechtsverletzung sich ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen und uns etwaige Aufwendungen zu ersetzen.
VIII. Zeichnungen und UnterlagenAlle Zeichnungen, Unterlagen, Pläne, Modelle, Muster, Aufstellungen und dergleichen, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind uns kostenlos und ohne Zurückhaltung von Kopien unverzüglich zurückzusenden, sobald wir dies verlangen. Sie dürfen zu keinen anderen als den von uns bestimmten Zwecken verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erzeugnisse, die nach unseren Zeichnungen, Unterlagen, Plänen, Modellen, Mustern, Aufstellungen und dergleichen oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen gefertigt sind, dürfen Dritten weder angeboten, geliefert, noch zugänglich gemacht werden.
IX. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist die von uns vorgeschriebene Empfangsstelle. Gerichtsstand ist der Sitz des für uns allgemein zuständigen Gerichts. Wir können nach unserer Wahl jedoch auch den Gerichtsstand des Lieferanten in Anspruch nehmen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar.
X. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
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